Die Bundesregierung schröpft mal wieder den „kleinen Mann“
Hier ist der aktuelle Gesetzestext für die Neuregelung der steuerlichen KFZ-Abrechnung.
Änderung der sogenannten "1-Prozent-Regelung" für die private Nutzung von Dienstwagen
Die steuerliche"1-Prozent-Regelung" ist künftig auf Dienstfahrzeuge beschränkt, die zu mehr als 50 Prozent ("notwendiges Betriebsvermögen") dienstlich genutzt werden.
Beim so genannten "gewillkürten Betriebsvermögen" (betriebliche Nutzung mindestens 10 bis 50 Prozent) wird die geschätzte private Nutzung des Fahrzeugs angesetzt. Unternehmer müssen künftig den Anteil der Nutzung eines Dienstfahrzeuges gegenüber dem Finanzamt nachweisen. Bisher führen hier zahlreiche steuerliche Fallgestaltungen zu einem ungerechtfertigten Steuervorteil, wenn die private Nutzung von Dienstfahrzeugen überwiegt.
Bei der so genannten Dienstwagenbesteuerung, also in den Fällen, in denen der Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer ein Fahrzeug zur privaten Mitnutzung überlässt, ändert sich nichts - weder für den Unternehmer noch für den Arbeitnehmer.
Zitat aus: http://www.bundesregierung.de/Nachrichten-,12404.936183/artikel/Steuerschlupfloecher-werden-ge.htm
Im Klartext heißt das:
Für Angestellte, die von ihrer Firma einen Dienstwagen zur freien Verfügung gestellt bekommen ändert sich nichts. Sie haben auch weiterhin die Möglichkeit, sich freiwillig für die oftmals viel günstigere Fahrtenbuchmethode zu entscheiden oder die bequeme aber teuere 1%-Pauschale zu zahlen.
Selbständige oder Freiberufler ohne festes Anstellungsverhältnis sollten in jedem Fall ein lückenloses Fahrtenbuch führen, da sie sich sonst der Willkür des Finanzamtes unterwerfen.
Schätzt der Prüfer also zukünftig, weil ihm gerade danach ist, dass Sie Ihren Dienstwagen zu 90%Privat nutzen, so werden Sie zukünftig 90% aller Fahrzeugkosten (Anschaffungskosten, Werkstatt, Versicherungen Steuern usw.) aus eigener Tasche bezahlen.
Nebenbei bemerkt:
Die Herren und Damen der Bundesregierung betrifft diese Neuregelung natürlich nicht. Sie zahlen auch zukünftig keinen Cent mehr für Ihre Nobelfahrzeuge einschließlich Chauffeur.
Der einzige sichere Ausweg für alle selbständige Handwerker und Freiberufler ist zukünftig ein lückenloses Fahrtenbuch wie das TravelControl.