Achtung Handwerker - Vorsteuer zurück für den Firmenwagen
Handwerker, die für Ihren Betriebs-PKW wegen der damaligen Gesetzeslage nur 50% Vorsteuern aus dem Kaufpreis geltend machen durften, können auf Antrag nachträglich einen Teil dieser nicht erstatteten Vorsteuern von Finanzamt zurückfordern. Die Zauberformel hierfür heißt "Vorsteuerberichtigung nach § 15a UStG". Bei Fahrzeugen gilt ein fünfjähriger Berichtigungszeitraum.
Details besprechen Sie bitte mit Ihrem Steuerberater!